Art. 17 – Zusammensetzung
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Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- Präsidentin / Präsident
- Vizepräsidentin / Vizepräsident
- Kassiererin / Kassier
- Aktuarin / Aktuar
- Schützenmeisterinnen / Schützenmeister
- Jungschützenleiterin / Jungschützenleiter
- Munitionsverwalterin / Munitionsverwalter
- Materialverwalterin / Materialverwalter
- Beisitzerin / Beisitzer
Mehrfachfunktionen sind möglich. Der Vorstand regelt die Stellvertretungen.
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Art. 18 – Aufgaben
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Der Vorstand trägt die volle Verantwortung für den Schiessbetrieb und die Berichterstattung. Er erledigt alle Geschäfte, die nicht der Vereinsversammlung
vorbehalten sind, insbesondere:
- Vertretung des Vereins nach aussen,
- Wahl der Delegierten in die übergeordneten Verbände,
- Aufstellen des Schiessprogrammes,
- Vorbereitung und Leitung der Schiessübungen und anderer Vereinsanlässe,
- Vermögensverwaltung,
- Aufstellen des Budgets und der Jahresrechnung zu Handen der Vereinsversammlung,
- Vorbereitung der Geschäfte für die Vereinsversammlung,
- Erstellen von Berichten, Rapporten und Statistiken,
- Durchführung der Vereinsbeschlüsse und Handhabung der Statuten,
- Beschlussfassung über einmalige Ausgaben im Rahmen der Kompetenzsumme, welche jährlich im Budget festgelegt wird,
- weitere Beschlussfassungen nach Bedarf, wie z. B. offizielle Teilnahme des Vereins an Beerdigungen, Einsatz des Fähnrichs etc.
Der Vorstand regelt die Übernahme der Pflichtabonnements des Verbandsorgans, sowie die Lizenzierung der Vereinsmitglieder.
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Art. 18a – Präsidium
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Die Präsidentin/Der Präsident vertritt den Verein nach aussen und leitet die Versammlungen und Vorstandssitzungen. Sie/Er führt die Oberaufsicht über den Verein
und den Schiessbetrieb und erstattet der Vereinsversammlung einen schriftlichen Jahresbericht.
Sie/Er führt zusammen mit einem zweiten Vorstandsmitglied die rechtsverbindliche Unterschrift des Vereins. In Finanzbelangen führt die Präsidentin/der Präsident
zusammen mit der Kassiererin/dem Kassier die rechtsverbindliche Unterschrift.
Die Vizepräsidentin/Der Vizepräsident ist die Stellvertretung der Präsidentin/des Präsidenten und unterstützt diese/n in ihrer/seiner Funktion. Die
Unterschriftsberechtigung ist gleich wie die der Präsidentin/des Präsidenten.
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Art. 18b – Kassiererin/Kassier
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Die Kassiererin/Der Kassier verwaltet die Finanzen des Vereins und legt der ordentlichen Vereinsversammlung die Jahresrechnung und das Budget vor. Gelder, die
nicht zur Regulierung von Verbindlichkeiten des Vereins benötigt werden, hat sie/er zinstragend anzulegen. Sie/Er führt die rechtsverbindliche Unterschrift im
Rechnungswesen zusammen mit dem Präsidium. Im Verkehr mit Postfinance oder Banken kann ihr/ihm der Vorstand Einzelunterschriftsberechtigung erteilen.
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Art. 18c – Aktuar/in
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Die Aktuarin/Der Aktuar ist Protokollführer/in und erledigt die Korrespondenz. Sie/Er verfasst den Schiessbericht und ist verantwortlich für die Führung des
Mitgliederverzeichnisses. Sie/Er ist verantwortlich für die Führung und Kontrolle der Standblätter und den Eintrag im Schiessbüchlein oder militärischen
Leistungsausweis für Angehörige der Armee und Besitzerinnen und Besitzer von Leihwaffen.
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Art. 18d – Schützenmeister/in
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Den Schützenmeisterinnen/Den Schützenmeistern obliegt die Beaufsichtigung der Schiessenden. Für die Ausbildung gelten die Schiess- bzw. Schiesskursverordnung des
VBS. Sie können als Hilfsleiter/innen für die Ausbildung zugezogen werden, sofern sie einen der anerkannten Schiesskurse besucht haben. Einer
Schützenmeisterin/Einem Schützenmeister wird die Oberaufsicht über den Schiessbetrieb übertragen.
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Art. 18e – Jungschützenleiter/in
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Die Jungschützenleiterin/Der Jungschützenleiter ist für die Ausbildung der Jungschützinnen/Jungschützen verantwortlich. Sie/Er organisiert und leitet den
Jungschützenkurs gemäss den Vorschriften des Bundes und erstellt die jeweiligen Berichte und Rapporte.
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Art. 18f – Weitere Funktionen
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Die Munitionsverwalterin/Der Munitionsverwalter besorgt den Bezug, den zusätzlichen Ankauf und die Verteilung der Munition, sowie den Rückschub des
Verpackungsmaterials.
Die Materialverwalterin/Der Materialverwalter besorgt die Anschaffung und die Aufbewahrung des Vereinsmaterials.
Die Beisitzerin/Der Beisitzer unterstützt die anderen Vorstandsmitglieder in deren Funktion.
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Art. 19 – Verantwortlichkeit
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Jedes einzelne Vorstandsmitglied ist dem Verein gegenüber für seine Amtsführung, sowie für ihm anvertrautes Gut verantwortlich und haftbar.
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Art. 20 – Beschlussfähigkeit
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Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ausser der/dem Vorsitzenden mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der/Die Vorsitzende stimmt mit und trifft bei
Stimmengleichheit den Stichentscheid.
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Art. 21 – Revisorin / Revisor
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Die Rechnungsrevisorinnen/-revisoren sind verpflichtet, nach Ablauf jedes Vereinsjahres die Rechnung zu prüfen und darüber zu Handen der ordentlichen
Vereinsversammlung schriftlich Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.
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Art. 22 – Webseite
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Gestaltet der Verein seinen Auftritt im Internet mit einer eigenen Webseite, so bestimmt der Vorstand einen Webmaster, welcher nicht zwingend Vereinsmitglied sein
muss.
Die Verantwortung für den Auftritt des Vereins im Internet und den Inhalt der vereinseigenen Webseite trägt der Vorstand zusammen mit dem Webmaster. Der Inhalt der
Webseite ist Eigentum des Vereins.
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Art. 22a – Datenschutz
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Im öffentlichen Bereich der Webseite des Vereins dürfen nur Daten von Schützinnen und Schützen in Zusammenhang mit Ranglisten (Name, Geschlecht, Jahrgang und
Wohnort), Berichterstattungen und Fotos von Vereins- und Schiessanlässen veröffentlicht werden.
Mitgliederlisten mit weiteren Daten sind in einem geschützten Bereich lediglich den Vereinsmitgliedern zugänglich zu machen. Diese Daten dürfen Dritten nur im
Rahmen der Administration der verschiedenen Verbände, welchen der Verein gem. Art. 1 angehört, sowie zur Anmeldung bei Schiessanlässen weitergegeben
werden.
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