Sie sind herzlich eingeladen, das Bundesprogramm 300m an folgenden Daten
auf der GSA Rotel zu schiessen:
Das obligatorische Bundesprogramm besteht aus total 20 Schüssen:
Die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Zum Schiessen sind mitzubringen:
siehe auch: Schiesswesen ausser Dienst
Vor & nach dem Schiessen:
Die Schützen müssen seit 2012 auf dem Standblatt für die Probeschüsse unterschreiben, sprich es darf keine Munition gem. Munitionsbefehl der Armee mit nach Hause genommen werden.
Zum Verhalten vor dem Betreten des Schiessstandes, im Schiessstand und beim Verlassen des Schiessstandes lesen Sie bitte die Regeln in der Jungschützen-Ausbildung oder schauen folgendes Video:
Video: Schweizer Armee - Der sichere Umgang mit der persönlichen Waffe
Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Übung.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind Dienstbüchlein und Militärischer Leistungsausweis unbedingt mitzubringen! Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht (Klebebogen) nicht vergessen!
Auszeichnungen:
Die Schützenauszeichnungen Stufe 1 und Stufe 2 können auch ausser Dienst erworben werden. Weitere Informationen dazu unter:
Sie haben genügend Punkte für eine Anerkennungskarte ? Wenn Sie genügend Anerkennungskarten gesammelt haben, können Sie die Feldmeisterschaftsmedaille beantragen.
Die Umrechnung für die Vereinsmeisterschaft findet nach der differenziert gewichteten Bewertung statt.